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Glossar

Europäische Bürgerinitiative

Ein Werkzeug der Direktdemokratie

Jeder Bürger der Europäischen Union kann eine Europäische Bürgerinitiative zu einem Thema starten, das in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt. Eine Initiative zielt in der Regel darauf ab, die Europäische Kommission aufzufordern, in einem bestimmten Fall auf eine vorgeschlagene Weise zu handeln. Die Initiative muss von mindestens 7 Bürgern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten eingereicht werden. Nach Vorlage des Vorschlags hat die Kommission zwei Monate Zeit, um zu erklären, ob die Initiative zulässig ist. Wenn die Kommission entscheidet, dass eine Initiative zulässig ist, haben die Initiatoren ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften zu sammeln. Diese Unterschriften können von Bürgern aller EU-Mitgliedstaaten stammen. Wenn genug Unterschriften gesammelt wurden, muss die Europäische Kommission den Vorschlag prüfen. Die Europäische Kommission entscheidet dann, ob sie in Bezug auf den Vorschlag der Bürgerinitiative tätig wird, z.B. durch den Vorschlag eines Gesetzes. Ihr Vorschlag wird dann vom Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überprüft. Der Vorschlag wird nur dann rechtswirksam, wenn das Parlament und der Rat ihn akzeptieren.
 

GVO

Genetisch veränderter Organismus

Traditionelle GVOs sind lebende Organismen, deren genetisches Material künstlich in einer Weise verändert wurde, die durch natürliche Züchtung mit derselben oder einer ähnlichen Spezies nicht möglich gewesen wäre. Diese GVOs können genetisches Material von Organismen enthalten, mit denen sie dieses Material nicht auf natürliche Weise hätten austauschen können, und werden dann als Transgene bezeichnet. Der Anbau und die Vermarktung solcher GVOs sind in der EU streng geregelt, um unsere Sicherheit und die der Umwelt zu gewährleisten. 

Konventionelle Mutagenese

Eine traditionelle Pflanzenzüchtungstechnik

Diese Techniken sind traditionelle Pflanzenzuchttechniken, bei denen Saatgut mit Chemikalien oder Strahlung behandelt wird, um neue Eigenschaften in der Pflanze zu entwickeln. Diese Ansätze basieren auf der Erzeugung zufälliger Mutationen im gesamten Genom von Pflanzen. Die Pflanzen mit den gewünschten Eigenschaften werden dann für den weiteren Anbau ausgewählt - alles in allem ein umständlicher Prozess. Pflanzensorten, die mit Mutagenese gewonnen werden - konventionelle oder neue Methoden - enthalten kein genetisches Material aus einer fremden Spezies. Daher sind herkömmliche Mutageneseverfahren von den strengen Vorschriften der EU-GVO-Richtlinie ausgenommen und ihre Produkte werden seit Jahrzehnten sicher angebaut und konsumiert.

NPBTs

Moderne Pflanzenzüchtungstechniken

(Englisch: New plant breeding techniques)

NPBTs sind eine Reihe von Methoden, die in den letzten zehn Jahren entwickelt wurden, um neue Pflanzensorten zu züchten. Mit diesen neuen Methoden wird das genetische Material von Samen oder Pflanzenzellen sorgfältig verändert, anstatt sich auf zufällige Mutationen zu verlassen. Durch die Nachahmung natürlicher Mutationen können NPBTs verwendet werden, um die Züchtung von Pflanzen zu erleichtern, die widerstandsfähig gegen Dürre und Schädlinge sind, höhere Erträge und bessere Qualität haben und so zur Ernährungssicherheit und zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft beitragen. Leider verlangt der derzeitige Rechtsrahmen in der EU die Gleichbehandlung von künstlich erzeugten GVOs und Pflanzen, die mit NPBTs naturgetreu verändert wurden. Dies schränkt auch die Verwendung von Pflanzen ein, die durch NPBTs gewonnen wurden, die auf natürliche Weise hätten entstehen können.

 
 
 
 
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